01.07.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Wiederkehrende Leistungen an einen Miterben als Versorgungsleistungen?
| Negativ wirkt sich diese Beurteilung auf die steuerliche Bemessungsgrundlage - den anteiligen Einheitswert des Betriebsvermögens - aus, was aber zumeist durch den Freibetrag für Betriebsvermögen wieder wett gemacht werden kann. Man beachte, wie präzise sich das erkennende Gericht an die gesellschaftsvertraglichen Absprachen im konkreten Einzelfall gehalten hat. Es besteht durchaus Handlungsbedarf, die hauseigenen Gesellschaftsverträge auch einmal daraufhin zu untersuchen. |
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