01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Wohnrechtsvorbehalt ist keine unentgeltliche Übertragung i.S.v. § 10h EStG
| 1991 hatte der Vater V. den Klägern - seinem Sohn und dessen Ehefrau - sein bewertungsrechtlich als Einfamilienhaus geltendes Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich und unter Vorbehalt des Wohnrechts an allen Räumen der oberen Wohnung übertragen. V. und seine Frau durften auch Keller, Speicher und Nebenräume sowie den Garten unentgeltlich mitbenutzen. Dafür sollten die beiden mit ihren Deputatkohlen zu den Nebenkosten des gesamten Anwesens beitragen. Der Kläger verpflichtete sich, seine Eltern bei Krankheit oder Gebrechlichkeit umfassend zu pflegen und zu unterhalten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig