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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Wohnrechtsvorbehalt ist keine unentgeltliche Übertragung i.S.v. § 10h EStG

    | 1991 hatte der Vater V. den Klägern - seinem Sohn und dessen Ehefrau - sein bewertungsrechtlich als Einfamilienhaus geltendes Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich und unter Vorbehalt des Wohnrechts an allen Räumen der oberen Wohnung übertragen. V. und seine Frau durften auch Keller, Speicher und Nebenräume sowie den Garten unentgeltlich mitbenutzen. Dafür sollten die beiden mit ihren Deputatkohlen zu den Nebenkosten des gesamten Anwesens beitragen. Der Kläger verpflichtete sich, seine Eltern bei Krankheit oder Gebrechlichkeit umfassend zu pflegen und zu unterhalten. |