01.02.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zur Anwendung des § 10e EStG nach einer Erbauseinandersetzung
| Nach dem Tod ihrer 1988 verstorbenen Mutter setzten sich die Klägerin und ihre Schwester im Februar 1989 einvernehmlich über den zum Nachlass gehörenden Grundbesitz auseinander. Einer Teilungsanordnung der Erblasserin folgend erhielt die Klägerin ein Einfamilienhaus. Ihre Schwester bekam ein Reihenhaus und eine Eigentumswohnung sowie von der Klägerin eine Ausgleichszahlung. |
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