01.03.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zuwendung der Nutzungsmöglichkeit einer Kapital-Zinsschenkung als freigebige Zuwendung
| ·der objektive Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt wurde, weil der zuwendende Ehemann um einen Ertrag entreichert wurde, den er bei verkehrsüblichem Verhalten gezogen hätte" und seine Ehefrau in gleichem Maße bereichert wurde. |
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