01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof/Vermögensübertragung
Private Versorgungsrenteversus betriebliche Veräußerungsrente
| Während die simple Schenkung die ggf. erwünschte Alterssicherung des Übertragenden nicht sicherstellt, kann die Vereinbarung eines (Teil-) Entgelts zu unerwünschten Besteuerungsfolgen beim Übertragenden führen. Eine Übertragung gegen "wiederkehrende Leistungen" kombiniert die Vorteile der beiden genannten Alternativen - vorausgesetzt, die Vereinbarung wird als "Versorgungsvertrag" anerkannt. Der BFH hat entschieden, dass in Abgrenzung zum Versorgungsvertrag ein Veräußerungsvorgang vorliegt, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben (BFH 30.7.03, X R 12/01, Abruf-Nr. 040159). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig