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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof/Vermögensübertragung

    Private Versorgungsrenteversus betriebliche Veräußerungsrente

    | Während die simple Schenkung die ggf. erwünschte Alterssicherung des Übertragenden nicht sicherstellt, kann die Vereinbarung eines (Teil-) Entgelts zu unerwünschten Besteuerungsfolgen beim Übertragenden führen. Eine Übertragung gegen "wiederkehrende Leistungen" kombiniert die Vorteile der beiden genannten Alternativen - vorausgesetzt, die Vereinbarung wird als "Versorgungsvertrag" anerkannt. Der BFH hat entschieden, dass in Abgrenzung zum Versorgungsvertrag ein Veräußerungsvorgang vorliegt, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben (BFH 30.7.03, X R 12/01, Abruf-Nr. 040159). |