01.01.1999 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Aufhebung des Erbverzichts nach Tod des Verzichtenden nicht mehr möglich
| Onkel (Kläger) und Nichte (Beklagte) bekämpften sich in drei Instanzen wegen der Höhe des Pflichtteils- und des Pflichtteilergänzungsanspruchs des Onkels. Die 1993 verstorbene Mutter des Klägers und Großmutter der Beklagten hatte ihre Enkelin am 27. Januar 1992 testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Zur Vorgeschichte: |
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