01.08.2000 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Haftung des Testamentsvollstreckers
| Der Testamentsvollstrecker ist nicht berechtigt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, Einsprüche gegen Erbschaftsteuerbescheide einzulegen, an deren Rechtmäßigkeit keine Zweifel bestehen (BGH 19.1.2000, IV ZR 157/98, NJWE-FER 2000, 124). |
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