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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Pflicht zur Überwachung der Kosten einer Grundstücksverwaltung

    | Der Testamentsvollstrecker hat die Kosten einer Grundstücksverwaltung auf ihre Angemessenheit zu prüfen, auch wenn sie im Einverständnis mit dem Bedachten von einem Dritten ausgeübt wird. |