01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Pflicht zur Überwachung der Kosten einer Grundstücksverwaltung
| Der Testamentsvollstrecker hat die Kosten einer Grundstücksverwaltung auf ihre Angemessenheit zu prüfen, auch wenn sie im Einverständnis mit dem Bedachten von einem Dritten ausgeübt wird. |
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