01.02.1995 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Vertrauensschutz bei der Einheitswert-Entscheidung?
| Die Zeit läuft ab, in der bei vorweggenommenen Erbfolgen noch mit den günstigen Einheitswerten gerechnet werden darf. Beruhigt zurücklegen können sich nur die, die bereits einen bestandskräftigen Schenkungsteuerbescheid abgeheftet haben. Sie werden auch bei einer Nichtigerklärung des Gesetzes von § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG geschützt, es sei denn, rückwirkende Bescheidkorrekturen nach § 175 I 1 Nr. 2 AO würden ausdrücklich gesetzlich zugelassen, wovon nicht auszugehen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig