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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Checkliste

    Erbscheinverfahren

    | Ein Erbe ohne Erbschein (§§ 2353 bis 2370 BGB) hat nichts in der Hand, um den Nachweis seiner durch den Erbfall entstandenen Rechte zu erbringen. Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis der Rechtsnachfolge des Erben. Zwar wird ein Erbschein nicht immer zwingend benötigt. Bei einem notariellen Testament reicht zur Dokumentation der Rechtsnachfolge das Eröffnungsprotokoll aus. Die Checklisten dieses Beitrages behandeln folgende wichtige Punkte: |