01.03.1995 · Fachbeitrag · Checkliste:
Vier Schritte bei einer Auftragserledigung zur Erbfolgeregelung
| Auch dann, wenn der Mandant deutlich zu erkennen gegeben hat, daß er zur Zeit nicht daran interessiert ist, das zum Unternehmensnachfolger bestimmte Kind in die Firma aufzunehmen, ist für die Beratung wichtig, den Willen des Mandanten genauer kennen zu lernen, um im Gespräch die Vor- und Nachteile einer vorweggenommenen Erbfolge zu erläutern. Im Haftpflichtprozeß heißt es nur: "Ja, wenn man mir das so erklärt hätte!" |
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