01.09.2002 · Fachbeitrag · Dauernde Last
Außergewöhnlicher Instandhaltungsaufwand
| Außergewöhnliche Instandhaltungsaufwendungen (z.B. für den Austausch von Fenstern oder eine Dacherneuerung) können zu einer steuerlich anzuerkennenden dauernden Last führen, wenn sich der Übernehmer dazu im Übergabevertrag klar und eindeutig verpflichtet hat (OFD Münster 8.1.02, S 2221 - 128 - St 22-31, n.v.). (Abruf-Nr. 020977) |
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