01.09.2001 · Fachbeitrag · Ehebedingte Zuwendung
Rückwirkende Umdeutung in Schenkung bei einer Scheidung?
| Verschafft ein Ehegatte dem anderen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Familienheimes Miteigentum an einem Grundstück, liegt regelmäßig keine Schenkung, sondern eine ehebedingte Zuwendung vor, es sei denn, die Ehegatten waren sich ausdrücklich über die Unentgeltlichkeit einig. |
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