01.01.2001 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Pflichtteilsentzug durch Sicherungsklausel?
| Das Verhältnis von Testierfreiheit und Pflichtteilsrecht ist verfassungsrechtlich noch nicht abschließend geklärt. Haben Eheleute in einem Ehegattentestament mit gegenseitiger Einsetzung zu Alleinerben vereinbart, dass dasjenige Kind, das den Pflichtteil nach dem zuerst verstorbenen Elternteil fordert, auch nach dem Tode des zweiten nur den Pflichtteil erhalten soll (= Sicherungsklausel), so kann hieraus nicht der Wille des zuerst verstorbenen Ehegatten gefolgert werden, er habe dem Kind, das den Pflichtteil fordert, diesen entziehen wollen (BVerfG, Beschluss 30.8.00, 1 BvR 2464/97, ZEV 00, 399). (Abruf-Nr. 001516) |
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