01.05.2002 · Fachbeitrag · Eigenheimzulage
Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Zahlungen
| Der BFH (10.11.99, X R 10/99, BFH/NV 00, 645) hat entschieden, dass entgegen der Verwaltungsauffassung (BMF 23.12.96, BStBl I, 1508, Tz. 13 ) der Nutzungswert der vom Übernehmer eigengenutzten Wohnung nicht zu den Erträgen des übergebenen Vermögens rechnet. In Fällen, in denen das gegen wiederkehrende Leistungen übertragene Vermögen vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und im Übrigen keine Erträge abwirft, liegt ein (teil-)entgeltlicher Anschaffungsvorgang vor, für den die Eigenheimzulage zu gewähren ist (OFD Hannover 31.10.01, EZ 1200 - 6 -StH 223, n.v). (Abruf-Nr. 020511) |
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