01.05.2002 · Fachbeitrag · Eigenheimzulage
Vorweggenommene Erbfolge und Bauten auf fremdem Grund und Boden
| Wenn Kinder auf Grundstücken der Eltern mit deren Zustimmung und in der Erwartung einer späteren Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude errichten, stellt sich die Frage nach der Eigenheimzulage. Oft wird aber außer Acht gelassen, dass für die Gewährung der Eigenheimzulage zumindest das wirtschaftliche Eigentum des Kindes an dem hergestellten Objekt Voraussetzung ist. Der Beitrag stellt zunächst die einschlägige BFH-Rechtsprechung vor und wendet diese auf einen typischen Praxisfall an. Der Beitrag schließt mit einer Fallstudie. |
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