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  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Die Erbauseinandersetzung über Anteile an Personengesellschaften

    | Der BFH hat klargestellt, daß die Realteilungsgrundsätze über die Erbauseinandersetzung auch dann anzuwenden sind, wenn ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft vererbt wird (13.12.90, BStBl II 91, 510; zu den Grundsätzen: ErbBstg 11-12/98, 19). Zwar geht nach der herrschenden Meinung im Zivilrecht die Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den Miterben über, wenn sie durch eine (einfache) Nachfolgeklausel „vererblich gestellt“ worden ist (BGH 10.2.77, BGHZ 68, 225; BGH, Beschluß, 3.7.89, BGHZ 108, 187). Trotz dieser dinglichen Ausgliederung wird die Beteiligung in der Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben berücksichtigt, so daß Ausgleichszahlungen des Gesellschafter-Erbens bei ihm Anschaffungskosten und bei den Miterben einen Veräußerungserlös darstellen (Pohl, Unternehmensnachfolge durch Teilungsanordnung und Sondererbfolge im Einkommensteuerrecht, Diss., S. 121 ff.). Für die steuerrechtliche Beurteilung sind folgende Nachfolgeklauseln zu unterscheiden: |