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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Entwurf Erbschaftsteuer-Richtlinien

    Ertragswertverfahren: Mindestwert bei der Bewertung bebauter Grundstücke

    | Das Wort “Mindestbewertung” ist in sich verständlich; es handelt sich um den Wert, der mindestens anzusetzen ist. Eigentlich scheint damit alles klar zu sein: Bei der Bewertung bebauter Grundstücke muß zunächst der Ertragswert des Grundstücks ermittelt und dieser muß dann auf den Mindestwert begrenzt werden. |