01.05.1998 · Fachbeitrag · Entwurf ErbStR
Familienwohnheim: Steuerfreie Zuwendungen an den Ehegatten
| Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Familienwohnheim an einen Ehegatten sind von der Schenkungsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG). Dies gilt für alle Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30. Mai 1994 entstanden ist oder entsteht. Für den Zeitraum davor gelten die gleichlautenden Ländererlasse der Finanzverwaltung (Gleichlautende Ländererlasse, 10.11.88, BStBl I, 513). Die Finanzverwaltung hat sich nun erstmals zu der Steuerbefreiungsvorschrift in R 43 des Entwurfs der Erbschaftsteuer-Richtlinien 1998 (Ent ErbStR) geäußert. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zu dem Begriff des Familienwohnheims, die im folgenden ausführ-lichen Überblick über die Befreiungsvorschrift berücksichtigt werden. |
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