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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Erbeinsetzung

    Erbvertrag als Gestaltungsalternative?

    | Für denjenigen, der sicher gehen möchte, dass sein Erbe bestimmte Verpflichtungen tatsächlich einhält, empfiehlt es sich, einen Erbvertrag abzuschließen. Das Gleiche gilt, wenn ein Erbe erhebliche Leistungen erbringen soll und deshalb seinerseits sicher sein möchte, Erbe zu werden. Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge einer erbvertraglichen Regelung und die Möglichkeit ihrer Beendigung dar. |