01.11.2003 · Fachbeitrag · Erbeinsetzung
Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes nach Ehescheidung?
| Auf die Erbeinsetzung von Schwiegerkindern ist § 2077 BGB nicht entsprechend anwendbar. Die Erbeinsetzung ist daher mangels eines erkennbar entgegenstehenden Willens des Erblassers unabhängig vom Fortbestand der Ehe wirksam (BGH 2.4.03, IV ZB 28/02). (Abruf-Nr. 031045) |
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