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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Erbenermittler

    Unerlaubte Rechtsberatung

    | Es verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wenn Erbenermittler Eintragungen ins Grundbuch vornehmen lassen und Wertgegenstände entgegennehmen und quittieren. Dies sind keine Handlungen, die rechtsberatenden Inhalt haben. Sie werden nicht vom RBerG erfasst (BGH 13.3.03, I ZR 143/00, n.v.). (Abruf-Nr. 030766) |