01.07.2002 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Ermittlung des Aufgabegewinns
| Wird ein Betrieb aufgegeben, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ist für jeden Beteiligten der gemeine Wert der Wirtschaftsgüter anzusetzen, die er bei der Auseinandersetzung durch Realteilung erhalten hat. Dies gilt auch für eine Erbengemeinschaft (FG Niedersachsen 14.2.01, 4 K 508/95, rkr., DStRE 01, 857). (Abruf-Nr. 020718) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig