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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft

    Ermittlung des Aufgabegewinns

    | Wird ein Betrieb aufgegeben, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ist für jeden Beteiligten der gemeine Wert der Wirtschaftsgüter anzusetzen, die er bei der Auseinandersetzung durch Realteilung erhalten hat. Dies gilt auch für eine Erbengemeinschaft (FG Niedersachsen 14.2.01, 4 K 508/95, rkr., DStRE 01, 857). (Abruf-Nr. 020718) |