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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft

    Mit entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils beginnt Spekulationsfrist

    | Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück. Der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks ist nach § 23 EStG steuerbar, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird (BFH 20.4.04, IX R 5/02, Abruf-Nr. 041584). |