01.08.2003 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Täuschungshandlung eines Erben
| Wird eine im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehende Sache von den Eigentümern gemeinschaftlich verkauft und begeht dabei einer der Verkäufer dem Käufer gegenüber eine arglistige Täuschung, ohne dass die übrigen Verkäufer von der Täuschung wissen oder wissen müssen, ist der Käufer allen Verkäufern gegenüber zur Anfechtung berechtigt (OLG Koblenz 11.12.01, 3 U 1642/00, OLGR 03, 66). (Abruf-Nr. 031627) |
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