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  • 01.03.1996 · Fachbeitrag · Erbfallschulden

    Entstehung, Erfüllung und Finanzierung

    | Erbfallschulden sind solche den Nachlaß belastende Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall entstehen. Sie vermitteln dem Berechtigten schuldrechtliche Ansprüche gegenüber dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft. Eine Erfüllung dieser Schulden ist oft nur möglich, wenn entsprechende Darlehen aufgenommen werden. Entsprechende Finanzierungskosten konnten bis zur Aufgabe der sogenannten Sekundärfolgerechtsprechung durch den BFH als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies ist nun ohne weiteres nicht mehr möglich. |