01.09.2001 · Fachbeitrag · Erbrecht
Eingetragene Lebenspartnerschaft
| Das am 1.8.01 in Kraft getretene „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“ (LPartG, BGBl I, 266) schafft für gleichgeschlechtliche Partner die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Das LPartG führt für die Partner ein neues gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht ein. Es bringt aber auch Neues für die Möglichkeit der gemeinsamen gewillkürten Erbfolge. In der Rechtsberatung werden die erbrechtlichen Folgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft bald Bedeutung erlangen, und zwar nicht nur für die Partner selbst, sondern wegen des eingeräumten Pflichtteils z.B. auch für deren Verwandte. |
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