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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Kontrollmitteilungen

    | Sowohl für die Steuerakten des Erblassers als auch für die des Erwerbers sind in bestimmten Fällen Kontrollmitteilungen zu fertigen. Die Kontrollmitteilungen sind unabhängig davon zu erteilen, ob es zu einer Steuerfestsetzung gekommen ist. Es bleibt den ErbSt-FÄ unbenommen, auch in anderen Fällen bei gegebenem Anlass, z.B. wenn eine Schenkung erst im Rahmen einer Außenprüfung oder Fahndung aufgedeckt wurde, Kontrollmitteilungen zu übersenden (FinMin Saarland 21.9.01, B/5-2-169/2001-S390, DStR 01, 1845). |