01.03.1997 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch sind nicht dasselbe
| Die Begriffe Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch werden häufig miteinander verwechselt. Zur Klarstellung deshalb folgendes zur zivilrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Ausgestaltung: |
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