01.03.1999 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Wer gehört zur Steuerklasse I?
| Frage: Gehören zur neuen Steuerklasse I alle Enkel, Urenkel und weiteren Abkömmlinge in gerader Linie? Das zuständige FA stellt sich auf den Standpunkt, § 15 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG betreffe nur „Die Abkömmlinge der in Nr. 2 genannten Kinder und Stiefkinder“. Es bezieht also nur die Enkelkinder, nicht aber auch die Urenkel mit ein. |
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