01.07.2000 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuerbefreiung
Rückfall eines Vermögensgegenstandes
| Fallen Vermögensgegenstände, die Eltern und Voreltern ihren Abkömmlingen zugewandt hatten, an diese von Todes wegen wieder zurück, so ist dieser Erwerb insoweit erbschaftsteuerfrei, als in der Zwischenzeit der Bedachte keinen Mehrwert durch Einsatz von Kapital oder Arbeit geschaffen hat (OFD Koblenz 8.1.99, S-3014/S-3812 A -St 44 1/ St 53 5, LEXinform 0555021). |
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