07.09.2010 | ErbStG
BVerfG verwirft Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft
Das ErbStG in der bis zum 31.12.08 geltenden Fassung ist grundgesetzwidrig, soweit eingetragene Lebenspartnerschaften benachteiligt werden. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.10 eine Neuregelung für die betroffenen Altfälle zu treffen (BVerfG 21.7.10, 1 BvR 611/07, Abruf-Nr. 102762). |
Praxishinweis
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im ErbStG in der bis zum 31.12.08 geltenden Fassung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Diese erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehegatten durch Unterschiede in
- der Steuerklasse,
- den Steuersätzen,
- den persönlichen Frei- und Versorgungsbeträgen
ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Für die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten bestehen keine Unterschiede von solchem Gewicht, dass sie die Benachteiligung der Lebenspartner rechtfertigen können, insbesondere ist die unterschiedliche Freibetragsregelung nicht aufgrund einer höheren Leistungsfähigkeit erbender Lebenspartner gerechtfertigt. (FG)
Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 206 | ID 138408