01.01.2003 · Fachbeitrag · Erbvertrag
Zuwendungen des Erblassers an Dritte
| Auch ein Erbvertrag schützt den Alleinerben nicht davor, dass der Erblasser zu Lebzeiten an Nichterben großzügige Geschenke verteilt. Handelt der Erblasser dabei in so genanntem lebzeitigen Eigeninteresse, hat die Schenkung auch nach seinem Tod Bestand. Dies ist der Fall, wenn er sich für Pflegeleistungen erkenntlich zeigen wollte (LG Coburg 10.7.02, 21 O 315/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021543) |
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