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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Abgrenzung von Erbauseinandersetzung und Pflichtteilen

    | Bei einer Erbauseinandersetzung können über Ausgleichszahlungen Anschaffungskosten für Unternehmensbeteiligungen entstehen. Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile und der Wertausgleich bei qualifizierten Nachfolgeklauseln liegen auf der privaten Schiene. |

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