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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Beerdigungskosten können für Nichterben außergewöhnliche Belastung sein

    | Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen, wenn Dritte, die nicht Erben sind, die Totenfürsorge übernehmen, eine Kostenerstattung durch die Erben jedoch ausfällt. |