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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Bewertung des Pflichtteilanspruchs mit dem Nennwert trotz Hingabe eines Grundstücks an Erfüllungs Statt

    | Nun wankt ein weiterer Eckpfeiler des Erbschaftsteuerrechts. Der Beratung ist dringend zu empfehlen, entsprechende Vorschläge nicht mehr zu machen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte der BFH (Urteil v. 25.10.95 II R 5/92 LEXinform 0127999) für das mit einem Grundstück an Erfüllungs Statt abgefundene Geldvermächtnis entschieden, daß als Besteuerungsgrundlage nur der Nominalwert der Geldforderung in Frage komme. Unerheblich sei, wie die Forderung später erfüllt werde. Der BFH verließ damit seine zur Grundstücksabfindung für einen Pflichtteilsberechtigten entwickelte und später auf Vermächtnisse übertragene Rechtsprechung. |