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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Erbschaftsteuer auch für Bausparvertragsguthaben

    | Wer einen Bausparvertrag erbt, weil er als Bezugsberechtigter im Todesfall benannt wurde, muß grundsätzlich für das Guthaben Erbschaftsteuer zahlen. |