01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Erbschaftsteuer auch für Bausparvertragsguthaben
| Wer einen Bausparvertrag erbt, weil er als Bezugsberechtigter im Todesfall benannt wurde, muß grundsätzlich für das Guthaben Erbschaftsteuer zahlen. |
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