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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Erbschaftsteuer bei Vermögensverfall nach dem Tod

    | Nach dem Todestag eingetretene Wertminderungen durch gesunkene Wertpapier- und Devisenkurse sind für die Ermittlung der steuerlichen Bereicherung ohne Belang. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Bei Erwerben von Todes wegen ist dies mithin der Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Das gilt auch dann, wenn der Erbe nach dem Todestag zunächst nicht frei über den Nachlaß verfügen konnte und dadurch gehindert war, Wertminderungen durch eine Vermögensumschichtung abzuwehren. |