01.03.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Erwerb von Todes wegen nur durch Vertrags-, nicht durch Schlußerben
| Erlangt ein Erbe aufgrund von beeinträchtigenden Vorschenkungen des Erblassers einen Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten, so unterliegt dieser Anspruch nicht der Erbschaftsteuer, wenn der Erbe nicht Vertragserbe ist. Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG auf den testamentarisch eingesetzten Schlußerben ist nicht möglich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig