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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Keine Schenkungsteuer auf entgeltlichen Pflichtteilsverzicht

    | Der Verzicht eines Erben auf seinen Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen ein der Höhe nach entsprechendes Entgelt ist keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung, wenn es sich um einen sogenannten Erbschaftsvertrag unter künftigen gesetzlichen Erben gemäß § 312 Abs. 2 BGB handelt. |