01.08.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Mündliche Anordnung des Erblassers bei Vertrag zugunsten Dritter auf Todesfall
| Steht fest, daß der Erblasser mit der Begünstigung eines Miterben, der zugleich Testamentsvollstrecker ist, durch einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nur die sofortige Auszahlung der Miterben nach seinem Tode durch den Testamentsvollstrecker erreichen wollte, so fallen die begünstigten Bankkonten in den Nachlaß und werden nach den Erbquoten auf die Miterben verteilt. Daß diese Anordnung mündlich getroffen wurde, ist unschädlich. |
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