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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Nachholung rechtsirrtümlich nicht beantragter Freibeträge als neue Tatsache

    | 1. Die Kenntnis des Steuerpflichtigen über einen antragsgebundenen Freibetrag - im Streitfall der Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG - für Erwerbe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - ist eine innere Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. |