01.04.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Nießbrauchsvorbehalt: Übernahme der abzulösenden Schenkungsteuer
| Übernimmt der Schenker die Schenkungsteuer, ist die bei Übernahme der Steuer hinzuzurechnende Steuer diejenige, die der Beschenkte entrichten müsste, wenn der Schenker die Steuer nicht übernommen hätte. Auf diese Berechnung ist das ErbStG in vollem Umfang und damit auch die Abzinsungsregel in § 25 ErbStG anzuwenden (FG München 15.9.99, 4 K 1424/96 - nrkr. -, EFG 2000, 85). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig