01.08.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Pflegeleistungen als Nachlassverbindlichkeit
| Liegt eine Vereinbarung vor, wonach der Anspruch auf Aufwendungsersatz im Rahmen der für die Erblasserin zu erbringenden Pflegeleistungen durch Erbeinsetzung erfüllt werden soll, liegt hierin ein Dienstverhältnis. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaft abgezogen werden, soweit die Aufwendungen der Höhe nach glaubhaft nachgewiesen werden (FG München 25.10.99, 4 K 3137/96 - rkr. -, DStRE 2000, 371). |
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