01.08.1995 · Fachbeitrag · Finanzgericht Rheinland Pfalz
Lebensversicherung und fiktiver Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG
| Die zunächst etwas verwirrende rechtliche Argumentation der Erbin läuft darauf hinaus, den steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleich zu mindern, weil die Versicherungssumme aus dem Endvermögen des Verstorbenen ausgeklammert wird. Es rechnete sich gleichwohl - auch wenn dadurch der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG verloren ging -, wenn gleichzeitig die gesamte Summe der ausgezahlten Lebensversicherungen als nicht steuerbar behandelt wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig