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  • 01.01.1995 · Fachbeitrag · Finanzgericht Rheinland-Pfalz

    Nachlaßverbindlichkeiten bei Erwerb durch Vertrag zugunsten Dritter

    | Einen Ausweg bietet vielleicht die Lebensversicherung auf verbundene Leben (vgl. Erlaß FinMin Mecklenburg-Vorpommern v. 27.9.93 S 3844 NWBDok Fach 10 §§ 1-9 ErbStG Rz 3/94). Hierbei wird die Lebensversicherung auf das Leben des zuerst sterbenden Mitversicherungsnehmers abgeschlossen. Die Versicherungsnehmer sind Teilhaber einer untereinander bestehenden Gemeinschaft. Sie haften gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie. Im Versicherungsfall zeigt sich der steuerliche Effekt. |