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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Steuerwert des Kaufrechtsvermächtnisses

    | Das auf einem Kaufrechtsvermächtnis beruhende Ankaufsrecht eines Grundstücks ist erbschaftsteuerlich mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert abzüglich Kaufpreis) zu bewerten (FG Baden-Württemberg 20.10.99, 13 K 130/94 - Rev. BFH II R 76/99 -, EFG 2000, 23). |