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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Streit um Höhe des Sachvermächtnisses

    | Ist bei einem Erbrechtsstreit der Umfang eines dem Grunde nach unzweifelhaft gegebenen Sachvermächtnisses streitig, und erhält der Vermächtnisnehmer mittels Vergleich eine Geldsumme, die sich nach der im Vergleichsweg festgelegten Höhe des Sachvermächtnisanspruchs bemißt, so ist der (Sachleistungs-) Anspruch des abgefundenen Vermächtnisnehmers erbschaftsteuerlich wie der Gegenstand zu bewerten, auf den sich der Vermächtnisanspruch richtete. |