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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Wenn Verpflichtungen des Beschenkten vorzeitig wegfallen

    | § 14 Abs. 2 BewG gilt auch für gemischte Schenkungen, wenn sich beim vorzeitigen Ableben des Schenkers der Kapitalwert der als Gegenleistung vereinbarten Rente reduziert und sich der unentgeltliche Teil damit nachträglich erhöht. |