01.10.2000 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Ableitung des gemeinen Werts von Stamm- und Vorzugsaktien
| Die Ermittlung der am Bewertungsstichtag maßgebenden pauschalen Zu- und Abschläge aus den Kurswertlisten unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Wertabweichung von an der Börse notierten Stamm- und Vorzugsaktien überschreitet die Grenzen einer rechtlich vertretbaren Schätzung und wird aufgegeben (FinMin Baden-Württemberg 19.4.2000, S 3263/2, DStR 2000, 822). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig